Biersteuer

Mit dem Kauf einer Flasche dieser Marke unterstützen Sie das finanziell gebeutelte Land Berlin mit ganzen 5 Cent.*

*mit dem Erwerb von nur 95 Flaschen dieser Biersorte sichern Sie den halben Tagessatz
eines Berliner Sozialhilfeempfängers.

Im Jahr 2001 betrug das Biersteueraufkommen in Berlin 15.800.000 Euro.*


»Die Biersteuer bildet eine Besonderheit unter den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern: Sie wird vom Zoll - einer Bundesverwaltung - erhoben, aber ihr Aufkommen von jährlich knapp 1 Mrd. EUR steht den Bundesländern zu. Der Biersteuer unterliegen Bier aus Malz und bierhaltige Mischgetränke. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Biersteuer ist das Biersteuergesetz 1993 (BierStG 1993) und die Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes (BierStV). Das Gesetz bestimmt den Steuergegenstand “Bier” unter Bezug auf bestimmte Positionen des Zolltarifs (Position 2203 und 2206 der Kombinierten Nomenklatur). Die Verteilung der Biersteuer unter den Bundesländern bestimmt sich dabei nach dem Betriebssitz der Steuerschuldner (Hersteller, Lagerinhaber und Importeure). Es ist also nicht entscheidend, in welchem Bundesland das Bier getrunken wird.« [13]
»Die Höhe der Biersteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres. Dieser wird in Grad Plato gemessen. Der Regelsteuersatz beträgt pro Hektoliter 0,787 Euro je Grad Plato. Ein Hektoliter Bier mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato -das entspricht einem durchschnittlich starken Bier - ist also mit 9,44 Euro (=12 x 0,787 ) Biersteuer belastet.« [14]