Hundesteuer

Mit dem Erwerb einer Hundesteuermarke unterstützen Sie das finanziell gebeutelte Land Berlin mit ganzen 120 €.*

* Mit der Anschaffung von nur 2 Hunden sichern Sie den monatlichen Satz eines Berliner Sozialhilfeempfängers

Im Jahr 2001 betrug das Hundesteueraufkommen in Berlin 12.500.000 Euro.*

»Hinweise zur Steuerpflicht bei Hundehaltung (Merkblatt der Oberfinanzdirektion Berlin, Stand Januar 2002) Nach dem Berliner Hundesteuergesetz ist jeder, der einen Hund zu Zwecken der privaten Lebensführung in der Stadt Berlin hält, verpflichtet, Hundesteuer zu zahlen.
Die Steuer beträgt für einen Hund 120 Euro im Jahr, für jeden weiteren Hund 180 Euro im Jahr.
Jeder Hund ist nach § 8 Hundesteuergesetz (HuStG) binnen eines Monats nach Anschaffung oder Zuzug von seinem/r Halter/in anzumelden. Die Anmeldung eines Hundes erfolgt bei der Hundesteuerstelle des für den/die Halter/in zuständigen Wohnsitzfinanzamtes, das nach erfolgter Anmeldung auch die Hundesteuermarke ausgibt. Diese Marke muss der Hund auf der Straße und an anderen öffentlichen Orten gut sichtbar befestigt tragen.
Dem Land Berlin gehen jährlich durch nicht angemeldete Hunde und damit durch nicht gezahlte Hundesteuer erhebliche Einnahmen verloren. Die Haltung eines Hundes ohne steuerliche Anmeldung und ohne Entrichtung von Hundesteuer kann eine Steuerstraftat darstellen. Alle Hundebesitzer/innen sollten daher ihre Hunde steuerlich anmelden.« [15]