Parkraumbewirtschaftung

Bei einer Parkzeit von 15 Stunden unterstützen Sie das finanziell gebeutelte Land Berlin mit ganzen 7,50 €*

* mit einer Überschreitung der Parkzeit von nur 3 Stunden sichern Sie 2 Tagessätze eines Berliner Sozialhilfeempfängers

Im Jahr 2001 betrugen die Einnahmen aus Verwarnungsangeboten für Berlin 49.583.000 Euro.*

»Laut der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verodnung-BKatV) vom 13. Nov. 2001, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. Dezember 2001 muß man an Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit folgende Bußgelder zahlen: An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt: 5,- Euro bis 30 Minuten: 5,- Euro; bis zu einer Stunde: 10,- Euro; bis zu zwei Stunden: 15,- Euro; bis zu drei Stunden: 20,- Euro länger als drei Stunden: 25,- Euro« [12]